Sonderfahrten
Die Sonderfahrten sind Teil der praktischen Grundausbildung, sie sind Pflichtfahrstunden. Hierzu zählt die Überlandfahrt, die Autobahnfahrt und die Nachtfahrt.
Diese gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten müssen mindesten 90 Minuten dauern.
Keine Angst, diese Fahrten werden erst am Ende der Grundausbildung durchgeführt, wenn Sie garantiert schon sicher mit dem Fahrzeug umgehen können.
Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen detaillierte Informationen? Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail.
Telefon: 033731 / 15683
Email: Werner.Guetzkow@thyrow.net